Re: Genehmigte Garage - Überprüfung Grundstücksgrenzen?


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Abgeschickt von Bauassessor am 16 November, 2010 um 14:15:43:

Antwort auf: Genehmigte Garage - Überprüfung Grundstücksgrenzen? von ogni am 16 November, 2010 um 10:45:13:

Hallo,

eine Genehmigung hat keinen Ewigkeitswert - wann wurde die Genehmigung erteilt? Die Genehmigung erfolgt ausschließlich auf Basis der Pläne - wenn dort aber etwas nicht exakt eingetragen ist, können Sie selbstverständlich nicht das Grundstück des Nachbarn in Anspruch nehmen.

Haben Sie schon einmal beim Katasteramt nachgefragt, ob das Grundstück vermessen ist?


: Hallo
: Wir haben eine neuwertige Doppelhaushälfte erstanden. Am Haus ist eine Fertiggarage genehmigt, die die Vorbesitzer nicht gebaut haben. Im Bebauungsplan ist die Garage auch drin.
: Wir wollen nund unbedingt die garge hinstellen und haben auch schon herausgefunden, welcher Typ/Hersteller unsprünglich geplant war.

: Die Garage steht genau zwischen Haus (kontakt an Hausmauer) und Grundstücksgrenze. D.h. sie ist eingepasst. das Nachbargrundstück ist eine Wiese, also unbebaut.

: jetzt ist folgende Situation:
: Angeblich ist das Grundstück vermessen. Es befindet sich auch ein Vermessungspunkt an der Strasse, aber leider hilft der nicht bei der Definition der Grundstücksgrenze. (Grenzpunkt definiert einen zum Grundstück gehorenden Stellplatz) Die Vorbesitzer haben bereits nach den Grenzsteinen gebuddelt und nix entdeckt, war aber auch nicht so tragisch, da der Grenzbereich nur Rasenfläche war. Für die Garage wäre es jetzt was anderes.

: Folgende Frage:
: Können wir einfach die Garage setzen lassen wie im Plan und uns darauf berufen dass es so genehmigt ist.
: Oder muss ich zuerst sicher stellen, wo die Grenze verläuft, falls das Haus nicht maßhaltig ist, zuviel Putz oder Isolierung o.ä. und die Garage deshalb über die Grundstücksgrenze steht?

: Vielen Dank im voraus.
: Gruß,
: Ingo





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