Re: Genehmigte Garage - Überprüfung Grundstücksgrenzen?


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Abgeschickt von Bauamt am 16 November, 2010 um 19:15:18:

Antwort auf: Re: Genehmigte Garage - Überprüfung Grundstücksgrenzen? von ogni am 16 November, 2010 um 18:21:14:

Auskunft für Bayern. Rechtslage in anderen Bundesländern ist aber wohl zumindest prinzipiell gleich oder ähnlich:

Baurechtliche Genehmgigungen werden "unbeschadet der privaten Rechte Dritter" erteilt (vgl. z.B. Art. 68 Abs. 4 BayBO).

D.h. eine Baugenehmigung kann niemals ein privates Recht (hier: Eigentum) begründen oder beeinträchtigen.

Es ist also z.B. problemlos möglich eine Baugenehmigung für ein fremdes Grundstück zu bekommen. Ob Sie die privatrechtliche Verfügungsgewalt bzw. Zustimmung eines Eigentümers haben, wird nicht geprüft und spielt für die Wirksamkeit einer Genehmigung keine Rolle.
Dies kann halt dazu führen, dass Sie zwar eine Baugenehmigung für ein Grundstück haben, aber Sie davon keinen Gebrauch machen können, weil der Eigentümer Sie nicht bauen lässt.

Nebenbei:
Selbstverständlich müssen Planvorlagen richtig sein und Grenzen korrekt darstellen. Soweit sich nachträglich ergibt, dass ein Plan falsch war und der Fehler Auswirkung auf die Genehmigungsfähigkeit hatte, kann (!) die Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung nachträglich widerrufen.

: Hallo,
: Danke erstmal für die Antworten.
: Genehmigung für die Garage wurde vor 5 Jahren erteilt. Anfrage bei der Stadt ergab, dass eine erneute Genehmigung nicht notwendig sei.
: Wir haben einen Lageplan (Zeichnung) vom Liegenschaftsamt, der dem Bauantrag damals wohl beilag, wo die Garage mit Maßen eingezeichnet ist.

: Gruß,
: Ingo





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