Re: Nachbarschaftsbebauung


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Abgeschickt von Bauamt am 16 November, 2010 um 19:25:32:

Antwort auf: Nachbarschaftsbebauung von Joste am 16 November, 2010 um 18:31:56:

Gesetzliche Vorschriften (Bauordnung, Bebauungspläne) wirken - mit wenigen Ausnahmen - nur auf zukünftige Bauvorhaben und niemals rückwirkend. Stichwort hier ist Bestandsschutz.

Beispiel:
Ein Bebauungsplan der 1980 in Kraft getreten ist und eine bestimme Dachform festsetzt, wirkt nur auf zukünftige Bauvorhaben.

D.h. ein 1970 gebautes Haus kann eine andere Dachform haben und muss nicht nachträglich geändert werden.
Alle nach 1980 genehmigten Häuser müssen sich an den Bebauungsplan halten.
Im Ergebnis kann dies sehr wohl dazu führen, dass man im Jahr 2010 in einer Straße unterschiedliche Dachformen sieht, obwohl nur noch eine Dachform gebaut werden darf.

(Daneben gibt es auch die Möglichkeit einer Befreiung, die dann aber eine spezielle Einzelfallbegründung braucht).

Zur Straße:
Bebauuungspläne haben einen genau festgelegten Geltungsbereich. Er kann durchaus für verschiendene Straßen oder Gebiete innerhalb seines Geltungsbereiches auch verschiedene Dachformen festsetzen.

: Hallo,
: Ich ich habe da eine Frage zum Thema Nachbarschaftsbebauung. Und zwar gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen, wenn die Bestimmungen sich auf Häuser die vor 40 oder 50 Jahren so gebaut wurden beziehen. Sprich Dachneigung mit äußerst spitzen Dächern (über 45°). Besonders würde mich interessieren ob sich so eine Nachbarschaftsbebauung nur auf eine Straße beziehen kann, also im gleichen Wohngebiet befindliche Häuser offensichtlich nicht so gebaut wurden.

: Vielen Dank schon einmal für die Hilfe,

: Mit freundlichen Grüßen





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