Re: Nachbarschaftsbebauung


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Abgeschickt von Joste am 16 November, 2010 um 19:37:33:

Antwort auf: Re: Nachbarschaftsbebauung von Bauamt am 16 November, 2010 um 19:25:32:

Danke schon mal für die Antwort, dass ein bereits bestehendes Haus nicht geändert werden muss ist mir klar, wäre in dem Fall ja auch etwas eigenartig. Mir geht es viel mehr darum, ob, wenn ich ein neues Haus bauen will, ausnahmslos an die irgendwann in den 60ern festgelegten Maßstäbe halten muss, oder ob ich in dem Fall irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten habe.
Womit ich vermutlich eher auf die von Ihnen angesprochene Einzelfallbegründung heraus möchte. Mit welcher Begründung könnte man denn in diesem Fall zu einer solchen kommen?




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