Re: Nachbarschaftsbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 16 November, 2010 um 22:19:48:

Antwort auf: Re: Nachbarschaftsbebauung von Joste am 16 November, 2010 um 19:37:33:

Hinsichtlich Befreiung verweise ich mal auf § 31 BauGB.

Wobei ich meinem Vorposter zustimmen muss. Sie sollten Ihren speziellen (Einzel-)Fall mit einem fachkundigen Planer besprechen.
Um hier weiter zu kommen müsste man z.B. die Bebauuung des eigenen und der umliegenden Grundstücke kennen. Dazu noch den Bebauungsplan samt textlichen Festsetzungen und Begründung.

: Danke schon mal für die Antwort, dass ein bereits bestehendes Haus nicht geändert werden muss ist mir klar, wäre in dem Fall ja auch etwas eigenartig. Mir geht es viel mehr darum, ob, wenn ich ein neues Haus bauen will, ausnahmslos an die irgendwann in den 60ern festgelegten Maßstäbe halten muss, oder ob ich in dem Fall irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten habe.
: Womit ich vermutlich eher auf die von Ihnen angesprochene Einzelfallbegründung heraus möchte. Mit welcher Begründung könnte man denn in diesem Fall zu einer solchen kommen?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]