Re: kommunale Forderungen aus 2007


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sascha am 17 November, 2010 um 11:10:44:

Antwort auf: Re: kommunale Forderungen aus 2007 von H.N. am 17 November, 2010 um 09:26:13:

Die Kommune bezieht sich auf ein Kommunalabgabengesetz welches ermöglicht erst nach Baufertigstellung Bescheide zu erheben.Mein Verkäufer hat das Grundstück aus der zwangsversteigerung und sagt das währe alles Mumpitz.Bei Erhebnung des Zwangsversteigerungsgutachtens werden alle offenen oder eventuellen Anstehenden Forderungen geprüft u.a. die Gemeinde und auch die Kommune wurden über die versteigerung informiert und hätten fristgemäß ihren Anspruch geltend machen müssen.Meine Nachbarn erhielten den Bescheid 2007.


: Nebenabreden die nicht im Notarvertrag stehen bringen nichts. Anliegerbeiträge und Wohngeldrückstände, über die noch kein Beschluß gefasst wurde, das sind beides typische Überraschungen bei Zwangsversteigerungsobjekten.
: Die letzte Chance wäre, das Zwangsversteigerungsgutachten näher zu betrachten, weil dort holt der Gutachter immer Auskünfte von der jeweiligen Gemeinde ein, ob noch Beiträge erhoben werden, damit könnte Ihr Verkäufer dann arglistig gehandelt haben. Ein Versuch wäre es wert. Viel Spaß!

:
: : Im Kaufvertrag und Verkehrswertgutachten steht ,,erschlossen" und das dem Verkäufer keine offenen Forderungen bis dato bekannt sind, sowie das ab Kaufdatum alle weiteren eventuell anfallenden Kosten der jeweilige Eigentümer trägt.Also ganz normal.Mein Vorbesitzer hat das Grundstück aber aus einer Zwangsversteigerung erworben,der sagte mir dass damit jegliche Ansprüche ,egal von wem eh erloschen währen.

:
: : : Hi Sascha!

: : : Was steht dazu in Deinem Kaufvertrag?

: : : Die Kommune wendet sich an den aktuellen Eigentümer zum Zeitpunkt der Abrechnung.

: : : Viele Grüße
: : : Olaf





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]