Re: nutzungsänderung von (garagen-)umbau?


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Abgeschickt von Bauamt am 19 November, 2010 um 14:28:16:

Antwort auf: Re: nutzungsänderung von (garagen-)umbau? von Sepp am 19 November, 2010 um 08:23:47:

Eine wichtige Frage wäre hier auch, ob die Garage als notwendiger Stellplatz für die Wohnnutzung diente.
Falls ja, müsste woanders als Ersatz ein neuer Stellplatz errichtet werden. Bei vielen Grundstücken ist das aber ggf. nicht mehr möglich oder nicht erwünscht (falls z.B. der Garten erhalten bleiben soll).

Sie sollten sich daher vor dem Kauf unbedingt durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde beraten lassen.

: Gehen wir davon aus, dass für das Dorf kein Bebauungsplan besteht ......


: in § 69 Abs. 4 der Bauordnung für Niedersachsen steht:

: (4) Keiner Baugenehmigung bedürfen
: 1. die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen stellt,
: 2. die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören,
: 3. die Umnutzung von Räumen in vorhandenen Wohngebäuden und Wohnungen in Räume für Bäder oder Toiletten.

: In Frage käme hier die Nr. 1.
: Vermutlich gelten aber für Wohnräume andere Vorschriften, also andere Anforderungen als für Garagen (z.B. Raumhöhen, Abgeschlossenheit, Wärmdämmvorschriften etc.), so genau kenne ich das Gesetz aber nicht. Empfehlenswert ist deshalb ein Gespräch mit dem Gemeindebeamten Ihres Vertrauens oder mit einem Architekten, der Ahnung von der Rechtslage hat.





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