Straßenerschließungskosten


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Abgeschickt von Eileen am 22 November, 2010 um 10:54:31

Hallo,

wie ist dass, wenn ein Grundstück ringsum bebaut ist.
An das Grundstück keine öffentliche Straße anliegt. ES nur durch eine private Staße erreichbar ist, für die ein Überfahrtsrecht besteht. Jetzt ein Neubau-gebiet erschlossen wurde, und man die neue Straße des Neubaugebietes verbunden hat mit der privaten Straße.
Können Straßenerschließungskosten für die neue Straße durch das Neubaugebiet verlangt werden, von den Nutzern der privaten Straße, obwohl deren Grundsück nicht an die neu gebaute Straße anliegt?



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