Re: Straßenerschließungskosten


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Abgeschickt von Eileen Erndle am 23 November, 2010 um 20:19:07

Antwort auf: Re: Straßenerschließungskosten von Sepp am 22 November, 2010 um 20:58:40:

Guten Abend,

ich habe mir die Satzung angeschaut und der § 6 lautet gleich der Satzung Stadt Tübingen. Muss ich den ersten Absatz so verstehen, dass wenn die private Straße bereits erschlossen ist nicht nochmals Gebühren für eine weitere verlangt werden kann?
Die private Straße ist von einer öffentlichen Straße her befahrbar.

Vielen Dank





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