Re: Gartenland in Bauland ?!?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 November, 2010 um 21:06:10

Antwort auf: Re: Gartenland in Bauland ?!? von Paul Bauer am 23 November, 2010 um 18:28:10:

... jetzt sprechen Sie von einem Antrag auf "Änderung des Bebauungsplanes". Der wäre im übrigen immer kosten- und formlos. Das ist was anderes als ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes. Über die Aufstellung eines Bebauungsplanes entscheidet die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit. Ein Bauantrag ist von der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis) positiv zu bescheiden, wenn keine öffentlich-rechtlichen Gründe dagegen sprechen. Aber wie gesagt, das eine vom anderen zu unterscheiden und eine Einschätzung vorzunehmen, ob und was möglich ist und was hoffnungslos erfordert Wissen, Erfahrung, Kenntnis von Rechtsprechung und sicher auch ein Mindestmaß an Einfühlungsvermögen für die Machbarkeiten und die argumentativen Ansätze.

: Habe meine Antwort von der Gemeinde auch noch mal hier hinterlassen ! Sehe da wenig Möglichkeit der Typ von der Gemeindes sagte ganz klar das er den Antrag ablehen würde !

: Hier die Antwort:

: Nehmen wir mal an das Hr. X in der Gemeinde war und ihm gesagt wurde das keine Möglichkeit besteht da dieses Land im Bebauungsplan an Gartenland angesiedelt ist. Direkt daneben ist das letzte Stück Bauland aber das gehrört den Nachbarn von Mr. X der nicht verkaufen will.

: Vermuten wir mal das der Bebauungsplan seid 1996 so aktiv ist und bis Dato noch nicht geändert wurde da es keiene wachsende Populationen (Dorf mit 1200 Einwohner ist).

: Vermuten wir mal das Hr.X dagegen angehet und für 4000€-8000€ einen Antrag stellt damit der Bebauungsplan geändert wird, ihn aber von der Gemeinde schon gesagt wurde das die es so nicht an den Landkreis weiter leiten würden uns sofort ablehnen würden.

: Da sonst jeder in der Gegend kommen würde und sein festes Gartenland in Bauland haben möchte der in dieser Gegend schon wohnt.

: Somit nehmen wir mal an das Hr.X keinerlei chancen auf Erfolg hat.





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