carport an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Sara am 24 November, 2010 um 12:49:58

Ich habe in Brandenburg (Havelland) ein genehmigungsfreies carport zur Grundstücksgrenze meines Nachbarns errichtet. Da der Dachüberstand des carports beim Aufbau geringer geworden ist, fehlen vom Dach 20cm zur Grenze des Nachbarn. Mein leider streitsüchtiger Nachbar hat erkannt, dass zu seinem Grundstück nun 20cm fehlen und ist der Meinung, dass es sich hier nicht mehr um eine Grenzbebauung handelt und will gegen mich vorgehen. Weiß jemand, ob es Vorschriften gibt, die sagen wieviele cm man von der Grundstücksgrenze entfernt noch immer von einer korrekten Grenzbebauung sprechen kann? Vielen lieben Dank



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