Abgeschickt von oberh am 25 November, 2010 um 09:08:52
Antwort auf: Re: carport an Grundstücksgrenze von Georg am 25 November, 2010 um 08:29:40:
Hi!
Ich komme aus NRW - liege aber in meiner laienhaften Interpretation ein wenig anders.
Prinzipiell gilt bei uns aus meiner Erinnerung heraus die Regel - entweder "grenznah" oder 3 m Abstand als Minimum.
Dieses "grenznah" wurde mir mal in einem Gespräch mit unserer Bauordnung mit bis zu 50 cm Grenzabstand beschrieben.
Belegen kann ich es leider nicht.
Viele Grüße
Olaf