Re: carport an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 November, 2010 um 20:02:24

Antwort auf: Re: carport an Grundstücksgrenze von oberh am 25 November, 2010 um 09:08:52:

Seit dem 28.12.2006 heißt es im §6 Abs. 11 BauO NRW zur Zulässigkeit von Garagen an der Grenze
"- auch, wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an ein Gebäude angebaut werden"

Damit sind sogenannte privilegierte Garagen nicht nur als Grenzgaragen sondern generell in den Abstandflächen eines Gebäudes und ohne eigene Abstandflächen zulässig - unabhängig von ihrem Abstand zur Grenze.


: Hi!

: Ich komme aus NRW - liege aber in meiner laienhaften Interpretation ein wenig anders.

: Prinzipiell gilt bei uns aus meiner Erinnerung heraus die Regel - entweder "grenznah" oder 3 m Abstand als Minimum.

: Dieses "grenznah" wurde mir mal in einem Gespräch mit unserer Bauordnung mit bis zu 50 cm Grenzabstand beschrieben.

: Belegen kann ich es leider nicht.

: Viele Grüße
: Olaf





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