Ausgeb. DG ohne Genehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von GG am 26 November, 2010 um 19:06:27

Hallo,
erbitte Ihre Meinung, Erfahrung oder Kenntnis zur Sachlage.
Ausgebautes Dachgeschoss wurde 2000 ohne Antrag auf Genehmigung erstellt. Separate Fluchttür zum Treppenhaus vorhanden.
Der Käufer des Hauses in 2010 wird vorab mündlich unter neutralen Zeugen sowie schriftlich darauf hingewiesen.
Vermutlich kann er nachträglich keine "arglistige Täuschung", aber eventuell den Tatbestand eines "Rechtsmangels" anführen???
Danke für Ihre Antwort.
GG



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]