Re: B-Plan eingehalten, trotzdem Ablehnung?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 27 November, 2010 um 23:05:52:

Antwort auf: Re: B-Plan eingehalten, trotzdem Ablehnung? von Letti am 27 November, 2010 um 12:24:14:

Hallo,

mein bisheriges Stand war, dass durch die Angabe der Zahl der Vollgeschosse, der GRZ und der GFZ eine ausreichende Aussage getroffen wurde, um das Maß der Bebauung hinreichend zu bestimmen. Demnach muss sich Ihr Vorhaben nicht an der Höhe der umgebenden Bebauung richten.

Um genau Ihren Fall zu vermeiden, gibt es ja die Möglichkeit, die max. Höhe des Vorhabens festzusetzen...


: Hallo!
: Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte gedacht, dass für das Kriterium "Maß der baulichen Nutzung" Anzahl Vollgeschosse, sowie GFZ und GRZ ausreichend ist, weil es heißt, dass die Höhe der baulichen Anlage festgelegt sein "kan". Nach der Antwort hier ist es also ein Muss-Paragraf, dass die bauliche Höhe im qualifzierten B-Plan drin sein muss?

: Danke nochmals,
: Letti
: : Frage 1:
: : Wenn im B-Plan keine Höhe angegeben ist (Maß der Nutzung), dann ist es ein einfacher B-Plan (kein qualifizierter).
: : In diesem Fall richtet sich die zulässige Höhe nach § 34 BauGB (falls es im Innenbereich ist); vgl § 30 Abs. 3 BauGB.

: : Die Höhe richtet sich also in diesem Fall nach dem Einfügegebot, sodass je nach umgebender Bebauung eine derartige Auflage zulässig ist.

: : Zu Frage 2: Nein, § 30 Abs. 1 BauGB

:
: : § 30 BauGB
: : Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

: : (1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
: : (2) Im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
: : (3) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt (einfacher Bebauungsplan), richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 oder § 35.

:
: :
: : : Hallo,

: : : ich hoffe sehr, hier eine Antwort zu finden.

: : : Kann eine Gemeinde bei Entscheidung über den Bauantrag die Auflage erteilen, das Haus 1/2m tiefer zu setzen (Grundstück in Hanglage), obwohl im B-Plan keine First- oder Traufhöhe vorgeschrieben ist und das Haus sonst 100% nach B-Plan geplant ist?
: : : Ist der B-Plan ein qualifizierter, wenn er ein Baufenster, die GFZ, GRZ, Art der Bebauung, Dachneigung, Anzahl Vollgeschosse vorschreibt, aber nichts von örtlicher Verkersfläche sagt?

: : : Gruß,
: : : Letti





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]