Re: Vorsorge gegen mutmaßliche


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Abgeschickt von 0711er am 28 November, 2010 um 10:57:38:

Antwort auf: Re: Vorsorge gegen mutmaßliche von Dirk Baumeister am 27 November, 2010 um 11:17:10:

In einigen Regionen mit hohen Immobilienpreisen suchen Käufer teilweise gezielt nach Objekten, wo durch Mangelrügen nach Vertragsunterschrift und vor Kaufpreiszahlung durch die eingetretene Schwebelage ein nachträglicher ordentlicher Nachlass oder der Rücktritt gegen einen pauschalen Schadensersatz geltend gemacht wird, also ist Vorsicht nie falsch.
Rechtsschutzversicherungen haben Wartenfristen und Ausschlussklauseln und zahlen auch dann ggfs. nur die Hilfe zur Abwehr aber nicht etwaige Vergleichssummen selbst.
Da hilft meines Erachtens nur Aufklärung schriftlich im Notarvertrag selbst und die Auswahl eines aufrichtigen Käufertyps sowie ein nicht übertriebener Kaufpreis, der der Käuferseite noch Luft läßt. Ein Gewährleistungsausschluss greift auch nur da, wo vorhandenes Wissen nicht verschwiegen wird, also Abweichungen von der Baugenehmigungen etc. offengelegt werden. Auch wäre es falsch Kellerräume als Wohnraum zu bezeichnen usw.! Ihr Anwalt berät Sie gern.

: Ich bin deutlich verwundert. Ich kenne die Situation wenn dann eher so, dass VERKÄUFER etwas überraschende Meinungen davon haben, welche (ungenehmigten) Flächen sie zu welchem Preis verkaufen können und dann auch noch deutlich verärgert sind, wenn man sie auf die fehlende Genehmigung und damit auf einen deutlich geringer anzusetzenden Wert für die Fläche hinweist oder feststellen muss, dass eine nachträgliche Genehmigung nicht wahrscheinlich ist und man für diese Bereiche die zu erwartenden Rückbaukosten in Abzug bringen müsste.

: Es ist schon außerordentlich bemerkenswert, wenn einem Verkäufer überhaupt klar ist und er sogar noch belegen kann, was genehmigt ist und was nicht. Wer das weiß wird aber doch schon bei seiner Preisgestaltung die fehlende Genehmigung berücksichtigt haben, hoffe ich. Welchen rechtlich tragfähigen Ansatz sollte da der Käufer noch haben, einen "Schaden" geltend zu machen. Er war doch über alle Gegebenheiten korrekt und umfassend informiert.

: Weitere Hinweise zum Hauskauf/-verkauf:
: http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=212


: : Hallo an's Forum,
: : eraube mir Eure Erfahrungen zu erfragen.
: : Ein Interessent möchte meine größere, vermietete gemischte Wohn-Gewerbe-Immobilie aus 1965, teilrenoviert 2000, kaufen. Nun ist viel über Auseinandersetzungen "arglistige Täuschung" manch unseriöser Käufer zu lesen. Wer möchte schon viel Geld, Zeit und Lebensqualität für ein Verfahren opfern, selbst wenn es im Sinne des Verkäufers ausgehen sollte. Welche Rechtsversicherung ist angebracht sich vorsorglich zu versichern? Wer hat Erfahrungen?
: : Danke und Grüße
: : GG





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