Abgeschickt von oberh am 30 November, 2010 um 10:38:22
Antwort auf: Nutzungsänderungsantrag / Baugenehmigung Wohnzimmer von Fireball am 29 November, 2010 um 10:58:58:
Hi!
Laie meldet sich zu Wort!
1. Die Nutzungsart in der Liegenschaftskarte hat keine Relevanz zur bauordnungsrechtlich genehmigten Nutzung.
2. Wo kein Kläger, da kein Richter ... ;)
3. Handelt es sich hier um eine Grenzbebauung?
4. Besteht ein Bebauungsplan? Was sagt der aus?