Re: Gewährleistungsverlängerung nach Nachbesserung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG am 01 Dezember, 2010 um 01:21:19

Antwort auf: Gewährleistungsverlängerung nach Nachbesserung von Hubertine am 29 November, 2010 um 11:55:06:

: Hallo,

: ich habe eine Frage u folgendem Sachverhalt:

: Neubau von 7 Reihenhäusern im Jahr 2006, Bezug durch Eigentümer zwischen November 2006 und Sommer 2007.

: Im Sommer 2008 erstmal Schäden am Außenputz (Abplatzungen im Bereich der Fensterlaibungen und Haustrennfugen)
: Nachbesserung durch Abklopfen, Neuverputzen und Neuantrich der ausgebesserten Stellen
: Januar 2009 das gleiche wieder
: Januar 2010 das gleiche wieder.

: Vertraglich ist festgelegt:
: Haftung für Sachmängel am Bauwerk und Außenanlagen nach BGB § ff.
: Anspruch des Käufers zunächst auf Nachbeserung, danach auf Ersatzlieferung. Bei Unzumutbarkeit der nacherfüllung kann diese vom Verkäufer verweigert und der Käufer auf Minderung verwiesen werden.

: Unser Vertragspartner ist der Bauträger, nicht die Dirma, die die Außenfassade hergestellt und bis dato ausgebessert hat.

: Frage:
: Wir haben noch ein Jahr Gewährleistung. Verlängert sich diese durch die Nachbesserungen erneut um 5 Jahre nach der letzten?
: Oder muss ich das jährlich hinnehmen?
: Was habe ich für Möglichkeiten?

: Vielen Dank im Voraus!!
: Hubertine

Werte Forumtsteilnehmer,

bei einem BGB-Vertrag hat man entsprechend nur 5 Jahre Mängelhaftung die sich -auch bei einer oder zwischenzeitlich mehreren ausgeführten Nachbesserungen- nicht verlängert.
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Wichtig für ist jedoch der Zeitpunkt der Abnahme um feststellen zu können, wann den dann die Gewährleistung abgelaufen ist.
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Da es an Ihrem Objekt bereits mehrfach an den gleichen Stellen zu Schäden gekommen ist, ist Ihnen sicherlich anzuraten einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Ursachen der Mängel feststellt und Ihnen unter die Arme greift um eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
___________________________________
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.



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