Re: Nutzungsänderungsantrag / Baugenehmigung Wohnzimmer


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Dezember, 2010 um 11:12:49

Antwort auf: Nutzungsänderungsantrag / Baugenehmigung Wohnzimmer von Fireball am 29 November, 2010 um 10:58:58:

Zunächst wäre zu klären als was die Räumlichkeiten denn überhaupt GENEHMIGT sind. "Party/Abstellraum" sind widersprüchliche Bezeichnungen. Da hilft nur der Blick in die Baugenehmigung, möglichst in das Original, das jeder Bauherr (wie der Autobesitzer den Fahrzeugbrief) zu Hause haben sollte.

Wenn dort eine Nutzung drin steht, die der des Wohnens entspricht, also z. B. Kinderzimmer, Schlafzimmer oder ähnliches, dann wären die Maßnahmen in den meisten Ländern wohl genehmigungsfrei. Zur Sicherheit aber nochmal in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes nachlesen.

Wenn in der Baugenehmigung "Abstellraum", "Garage" oder vergleichbares drin steht, was sich nicht direkt mit einer Wohnnutzung in Verbindung bringen lässt, dann wäre eine Nutzungsänderung erforderlich und dann ist der nächste Schritt zunächst zu prüfen, ob diese denn auch genehmigungsfähig ist. Das hängt dann von der konkreten Grundstückssituation und den planungsrechtlichen Umständen ab (Bebauungsplan, Umgebung ...).

"Wo kein Kläger, da kein Richter." kann ich ganz und gar nicht empfehlen denn wo kein Baurecht, da kein Bestandschutz. Das heisst im Klartext, dass auch nach Jahren (und Jahrzehnten) eine illegale Nutzung untersagt zusätzlich mit Bußgeld belegt und schlimmstenfalls der Abriss verfügt werden kann. So geschehen zuletzt noch in Mönchengladbach.
Siehe: http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/Schock-Abriss-nach-Hauskauf_aid_867274.html

In dem Artikel wird zwar versucht, die Behörde für ihr Gnadenlosigkeit in Misskredit zu ziehen. Das Versäumnis liegt jedoch tatsächlich beim Verkäufer und beim Käufer, die die Rechtmäßigkeit des Objektes nicht geprüft haben.

: Hallo

: Ich habe folgendes anliegen. Ich habe ein Eigenheim. Nun möchte ich einen bestehenden Raum der zurzeit als Party/Abstellraum genutzt wird als Wohnzimmer umbauen. Es handelt sich hierbei um einen Anbau von 2001. Bauanträge und Genehmigungen für diesen Raum von 2001 liegen mir vor.

: Aus dem Kataster Ausdruck ist ersichtlich das dieser Nebenraum nicht als Wohnraum genutzt wird.

: Ich habe nicht vor den Raum zu Baulich zu Ändern. Es werden Lediglich bessere Isolierte Fenster mit den gleichen Maßen eingesetzt und 2 weitere Heizkörper montiert.

: 1. Benötige ich dafür eine Baugenehmigung
: 2. Muss ich einen Nutzungsänderungsantrag stellen, wenn ja darf ich das selber oder muss das ein Architekt machen

: Danke




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