Re: beschädigung beim nachbar bei abrissarbeiten. wer ist in der beweispflicht?


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Abgeschickt von Bauamt am 01 Dezember, 2010 um 20:27:39:

Antwort auf: beschädigung beim nachbar bei abrissarbeiten. wer ist in der beweispflicht? von ta_1 am 01 Dezember, 2010 um 14:25:17:

Baugenehmigungen ergehen immer unbeschadet der privaten Rechte Dritter.
D.h. das Bauamt ist für Beschädigungen bei Nachbarn nicht zuständig und der falsche Ansprechpartner.

Beweissicherungsverfahren sind (aus o.g. Gründen) im öffentlichen Baurecht nicht vorgeschrieben.

In einem privatrechtlichen Schadensersatzverfahren (Klage) ist immer der Kläger beweispflichtig. Die eigene "Unschuld" muss niemand beweisen.

: Folgender Umstand ist eingetreten:
: Privatperson A möchte auf einem schmalen, länglichen Grundstück auf dem es schon ein Bestandshaus gibt,
: in der zweiten Reihe ein Doppelhaus bauen.
: Es ist ein normales, flaches Grundstück ohne erwähnenswerte Besonderheiten.

: Eine Baugenehmigung folgte, die von einem direkten Nachbar (auf der linken Seite)sofort angegriffen wurde.
: Privatperson A befindet sich bereits seit Monaten im Rechtsstreit mit diesem Nachbar.
: Schlussendlich konnte der Nachbar erwirken, dass die Privatperson A den Neubau des Doppelhauses um 5 Meter in Richtung Strasse verlegen muss, obwohl die Sohle schon gegossen ist.

: Folglich: muss die schon existente Sohle abgerissen werden, ebenfalls der hintere Teil des Bestandsgebäudes (wegen der Abstandsflächen).
: Diese Baumaßnahmeist jetzt aber fix und mit einer nicht mehr anfechtbaren Baugenhemigung versehen.

: Der Nachbar hat allerdings bereits bei dem Bauamt angeküdigt, dass er sich wünscht, dass die Privatperson A vorsichtig den Abriss durchführen lässt, damit es nicht zu eventuellen Schäden an seinem Haus kommt.
:
: Jetzt meine Fragen:
:
: -Der Nachbar ist zu linken Seite des Baugrundstücks. Das Bestandshaus und die Sohle auf der rechten Seite des Grundstücks der Privatperson A.
: Ist es bei Abständen von minimum 11 metern möglich, dass es an dem Haus von dem Nachbar zu Schäden kommt?
: Es sind allesamt freistehende Einzelhäuser.
: -Muss die Privatperson A ein Beweissicherungsverfahren an dem Nachbarhaus durchführen lassen?
: -Ist die Privatperson A in der Beweispflicht,oder muss der Nachbar nachweisen können, dass eventuelle Schäden an seinem Haus von dem Abriss der Privatperson A stammen?
: - So ein Beweissicherungsverfahren kostet mindestens 1 000 - 2 000 Euro. Muss die Kosten die Privatperson A tragen oder der Nachbar?

: Im Voraus vielen Dank für eventuelle Hilfe.





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