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Abgeschickt von Mari am 02 Dezember, 2010 um 16:39:54

Angenommen:

person A nachfolgend PA genannt, kauft sich ein haus bj. 1960 (Backstein), dieses haus wird in den 90er jahre erweitert bzw. aufgestock. nun baut peron B (PB) ein haus nebenan mit garten und tiefgarage an die grundstücksgrenze von PA. die hausmauer von PA ist 20m lang und freiliegend, nachdem aber PB sein haus baut wir an der wand von PA aufgefüllt.
angenommen es tritt nun ein wasserschaden an PA haus durch die verfüllung und den anbau durch PB.

wer ist oder war hier verpflichtet dafür zu sorgen das an PA haus kein schaden durch die verfüllung ensteht?



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