Re: Verstoß gegen Bebauungsplan - Strafmaß?


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Abgeschickt von Jouchel am 17 Maerz, 2005 um 19:01:03:

Antwort auf: Verstoß gegen Bebauungsplan - Strafmaß? von Karsten am 11 Maerz, 2005 um 14:02:48:

Ja es gibt sowas ähnliches. Bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten - wie im Baurecht - bemißt sich das Bußgeld nach den speziellen Rahmenkatalogen. Und wenn sie die genaue Höhe ermitteln wollen, machen Sie einfach eine Selbstanzeige! :-)



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