Re: Benutzung von Stellplätzen und Garagen


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Abgeschickt von Bauamt am 02 Dezember, 2010 um 21:48:47:

Antwort auf: Benutzung von Stellplätzen und Garagen von Hans-Jürgen Kollmer am 02 Dezember, 2010 um 18:20:05:

Unmittelbarer Zwang zur benutzung (baurechtlich notwendiger) Stellplätze ist nicht möglich.

Mittelbar kann die Gemeinde aber den "Druck" erhöhen indem sie z.B. öffentliche Parkplätze entfernt bzw. das Parken dort verbietet oder Radwege anlegt usw usw.

: Die Gemeinden regeln die Erstellung von Kfz.-Stellplätzen und Garagen in entsprechenden Satzungen.
: Frage: Können die Bewohner später gezwungen werden,ihre Fahrzeuge auch nur dort abzustellen oder hat die Gemeinde hierüber keinen Einfluß mehr.





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