Bestandsschutz für das bestehende Dachgeschoss oder Bestandsschutz für das Gesamtgebäude?


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Abgeschickt von agatebrigitte am 03 Dezember, 2010 um 09:55:20

Hallo, ein Gesamtgebäude (Eckhaus) in Nordrhein-Westfalen von ca. 380 qm Grundfäche = 100 % bestehend aus 3 historisch gewachsenen Gebäudeteilen: 1. Ältester mittlerer Gebäudeteil von ca. 150 qm Grundfläche = 40 % und einem Satteldach mit Dachsparren und Lattung und Dachpfannen. 2. Daran südlich angebauter mittelalter Gebäudeteil mit 180 qm Grundfläche = 47 % mit einem Mansarddach.3. An das Satteldachgebäude nördlich angebauter jüngster Gebäudeteil mit 50 qm Grundfläche = 13 % mit einem Flachdach. Kein Denkmal. Früher rechtmäßig errichtet. Innenstadt. Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück unzweifelhaft nicht möglich weil vollkommen bebaut, kein Stellplätze bisher abgelöst, weil Bestandsschutz, B-Plan-Bereich.Instandsetzung eines Teils des Gebäudes und zwar das älteste Satteldachteils geplan. Alle Instandsetzungen sind nach dem B-Plan rechtmäßig. Bauantrag wurde gestellt weil der Satteldachstuhl (insbesondere auch die 20 alten Dachsparren!) erneuert werden sollen und neue Dachsparren und neue Lattung und neue Dachpfannen und Isolierung aufgebracht werden sollen. Die Ersetzung des gesamten Satteldachstuhles mit Sparren ist normalerweise baugenehmigungspflichtig und im vorliegenden Fall soll eine Baugenehmigung erwirkt werden, damit alles rechtmäßig bleibt und die hier anstehende Stellplatzfrage zu klären. Der neue Satteldachstuhl soll die gleichen Maße haben wie der alte Dachstuhl haben, also die gleiche Kubatur haben wie der alte Satteldachstuhl, die alten Materialien werden durch neue ausgetauscht. Das Bauamt meint ein komplettes Auswechseln des Satteldachstuhls führt zum "Verlust des Bestandsschutzes für das Dachgeschoss". Ist das richtig? 1. Frage: Bestandschutz genießt doch das Gesamtgebäude, nicht das Dachgeschoss als isolierter Gebäudeteil. Ich meine, falls der Besandsschutz erlischt, erlischt er für das Gesamtgebäude = 100 % und alle Geschosse. Ist das richtig? 2. Frage: Da nur das Dach des Satteldachgebäudeteils = 40 % der Gesamtdachfläche, aber weder das Mansarddach =47 % noch das Flachdach 13 % erneuert wird, bleibt der Großteil ( 60 %) der Gesamtdachfläche bestehen. Weil der Großteil des bestehen bleibt, verliert das Gesamtgebäude seine Identität nicht. Der Eingriff berührt die Standfestigkeit nach einer vorliegenden Statikerbescheinigung nicht. Die Instandsetzungsarbeiten erreichen auch bei weiten nicht den Aufwand für einen Neubau. Eine Nutzungsänderung liegt nicht vor. 3. Frage: Erlischt der Bestandschutz für das Gesamtgebäude wenn auf das angrenzende Flachdachgebäude 50 qm = 13 % ein Satteldachstuhl in den gleichen Maßen aufgebracht wird um emdlich das Dach ansatzweise zu vereinheitlichen?



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