Re: Verengung einer öffentlichen Straße durch private Vorgartenmauer


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Abgeschickt von Sepp am 03 Dezember, 2010 um 19:57:42:

Antwort auf: Re: Verengung einer öffentlichen Straße durch private Vorgartenmauer von Bauassessor am 03 Dezember, 2010 um 14:49:28:

Ich sehe hier für die "nördlichen Nachbarn" keinerlei Anspruchsgrundlage. Und selbst für die Stadt ist ein durchsetzbarer Anspruch fraglich. Die Mauern dürften wohl Bestandsschutz haben, nachdem sie ja schon so lange bestehen, wenn ich die Sache richtig verstehe: 50 Jahre. Außerdem war den "Nördlichen" die enge Situation bereits beim Bau ihrer Häuser bekannt.

Und: seien wir mal ehrlich: Wäre es nicht auch ein Schildbürgerstreich, eine 50 Meter lange Mauer abreissen zu lassen, damit sie nur 13 Zentimeter daneben wieder gemauert wird? Und was ist dann mit den Straßenlampen? Die müssten auch um 13 Zentimeter versetzt werden?

Natürlich wäre es besser, wenn die Straße breiter wäre. Aber wenn schon, dann die Straße auf 3,50 m verbreitern. Auf beiden Seiten müssten dann 25 cm Grund abgetreten werden. Das wäre zumindest eine sinnvolle Lösung. Aber ob die "Nördlichen" von ihrem Garten etwas abgeben möchten?

Hinsichtlich des Brandschutzes würde man bei der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes heutzutage vermutlich eine ausreichende Fahrbahnbreite für Feuerwehrfahrzeuge fordern. Aber in einem Fall mit mit kurzen Stichstraßen ist das Einfahren für die Feuerwehr oft nicht erforderlich, sondern sogar gefährlich wenn sie zu nahe an das Brandobjekt heranfahren.

Meine Meinung:
Wenn die "Nördlichen" möchten, dass die Straße breiter wird und die "Südlichen" nicht, dann geht es nur so: Der Stadt einen Grundstücksstreifen anbieten und hoffen, dass sie Geld für eine solche Maßnahme hat.

Ob dann aber Beiträge für diesen Straßenausbau zu zahlen sind ist eine andere Frage ....





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