Re: Bestandsschutz für das bestehende Dachgeschoss oder Bestandsschutz für das Gesamtgebäude?


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Abgeschickt von Sepp am 04 Dezember, 2010 um 13:11:06:

Antwort auf: Bestandsschutz für das bestehende Dachgeschoss oder Bestandsschutz für das Gesamtgebäude? von agatebrigitte am 03 Dezember, 2010 um 09:55:20:

1. Frage: Bestandschutz genießt doch das Gesamtgebäude, nicht das Dachgeschoss als isolierter Gebäudeteil.

Bestandsschutz genießt meiner Meinung nach der Bestand. Also alle bestehenden Bauteile.

Wenn also nur das Dach bzw. ein Teil eines Daches entfernt wird, so erlischt auch nur der Bestandsschutz für dieses Dach. Und es wäre zu prüfen, ob nach dem bestehenden Bebauungsplan auch wieder ein Dachstuhl in der ursprünglichen Form und eine Dachdeckung in der ursprünglichen Farbe (und Material etc.) zulässig ist.

Die Frage des Bestandes des Dachgeschosses wird meines Erachtens durch ein neues Dach nicht berührt. Denn der Bestand (und damit der Bestandschutz für das Dachgeschoss) der Umfassungsmauern (Kniestock + Giebelmauern bei einem Satteldach) bleiben ja erhalten.

Die Frage nach Stellplätzen stellt sich in solch einem Fall nicht, weil ja ein Dach keine Stellplatzpflicht auslösen kann.

3. Frage: Erlischt der Bestandschutz für das Gesamtgebäude wenn auf das angrenzende Flachdachgebäude 50 qm = 13 % ein Satteldachstuhl in den gleichen Maßen aufgebracht wird um emdlich das Dach ansatzweise zu vereinheitlichen?

Der Bestandsschutz des Gebäudes wird durch ein neues Dach nicht in Frage gestellt. Falls hier zusätzlicher Nutzraum im Dachgeschoss entsteht, sind natürlich zusätzliche Stellplätze nachzuweisen oder abzulösen.





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