Re: einfache, rechtssichere Zustellung eines Schreibens


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 05 Dezember, 2010 um 00:33:26:

Antwort auf: einfache, rechtssichere Zustellung eines Schreibens von Clipser am 04 Dezember, 2010 um 14:52:40:

Zustellung per Post brauchts bei einem Nachbarn nicht unbedingt.

Denkbar wäre z.B. der schlichte Einwurf eines Briefes in seinen Briefkasten, der von einem Zeugen gesehen/begleitet wurde.

Selbstverständlich sollte man dem Zeugen den Inhalt des Briefes vorher zum lesen geben.

Außerdem ist es hilfreich, wenn der Zeuge möglichst neutral in der Angelegenheit ist. Also z.B. kein Familienmitglied oder bester Freund usw.

Die Variante hat den Vorteil, dass der Nachbar nichts merkt bzw. nicht durch förmliche Zustellungen aufgeschreckt wird.

: Hallo,

: kann uns jemand einen Tipp geben, wie wir ein Schreiben an unseren Nachbarn einfach und rechtssicher zustellen können?

: Unser Nachbar hat beim Pflanzen eines Baumes den dazu nach Nachbarrecht NRW nötigen Grenzabstand unterschritten. Prinzipiell stört uns der Baum erstmal auch nicht, solange er noch klein ist. Wir wollen aber vermeiden, dass wir zukünftig im Laub untergehen oder die Wurzeln unseren Rasen durchpflügen.
: Nun weiss ich, dass wir unsere Bedenken in einer bestimmten Frist dem Nachbarn mitteilen müssen, um auch zukünftig einen Beseitigungsanspruch zu haben.
: Um das gute Verhältnis nicht zu trüben, möchten wir natürlich den ganz offiziellen Weg einer Zustellung über einen Gerichtvollzieher vermeiden und suchen eine etwas persönlichere, freundliche aber dennoch rechtssichere Möglichkeit, dem Nachbarn unsere Bedenken mitzuteilen.

: Hat jemand einen Tipp für uns?

: Danke,

: Clipser

:





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]