Zulässige Abweichungen Bauplan - Werkplan


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Abgeschickt von Siegert am 06 Dezember, 2010 um 08:41:54

Gemäß Bauplan sollte unser Garagenkeller ein Maß von 6,5 auf 6,5 m haben. Beim Bau der Garage haben wir eine Abweichung von 8 x 8 cm festgestellt. Der Bauträger hat uns daraufhin einen Werkplan vorgelegt, in dem der Garagenkeller um genau dieses Maß kleiner ist. Er begründet dieses in der Fortführung der Struktur des gesamten Hauses, d.h. der Überstand des Hauses zum Keller hätte im Bereich der Garage ebenfalls beim Bau berücksichtigt werden müssen, was zu er Abweichung von 8 x 8 cm führt.
Ist eine Abweichung von 8 cm zwischen den Plänen zulässig? Hat der Bauträger eine Informationspflicht gegenüber dem Bauherren, wenn der Werkplan vom Bauplan abweicht?




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