Re: Verengung einer öffentlichen Straße durch private Vorgartenmauer


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Abgeschickt von hans am 06 Dezember, 2010 um 14:41:29

Antwort auf: Re: Verengung einer öffentlichen Straße durch private Vorgartenmauer von Sepp am 03 Dezember, 2010 um 19:57:42:

: Können Zäune und Mauern Bestandsschutz genießen?
Ein Bestandsschutz liegt nur dann vor, wenn der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder genehmigungsfähig gewesen ist. Das setzt aber voraus, dass man eine Genehmigung benötigte. Benötigte man im Jahre ca. 1960 für eine Vorgartenmauer von ca. 30 cm Höhe mit 2 Eckpfosten von 50 cm Höhe eine Baugenehmigung? Wenn man damals keine Baugenehmigung benötigte kann auch kein Bestandsschutz bestehen. Es stellt sich auch die Frage der Genehmigungsfähigkeit, weil die Vorgartenmauern ja 13 Zentimeter auf der städtischen Straßenfläche stehen, also von vorn herein illegal seit ihrer Errichtung sind. Die Vermessung mit Setzen der Grenzsteine fand schon zeitlich vor der Errichtung der Vorgartenmauern statt. Anders als von mir mitgeteilt beträgt die Länge jedes Stichwegs 80 Meter bis zum letzten Haus. Kann die Feuerwehr wenn das letzte Haus brennt hereinfahren?



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