Re: Zulässige Abweichungen Bauplan - Werkplan


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe tütkis architekten am 06 Dezember, 2010 um 15:27:53:

Antwort auf: Zulässige Abweichungen Bauplan - Werkplan von Siegert am 06 Dezember, 2010 um 08:41:54:

Lesen sie bitte bei Wikipedia nach. Ich zitiere:
....Bauplanung beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Bauvorhaben gedanklich entwickelt und gestaltet wird. Diese gedanklichen Überlegungen werden in Architekturzeichnungen und Bauzeichnungen festgehalten. Die Umsetzbarkeit wird in Berechnungen nachgewiesen. Die Bauplanung ist der erste Abschnitt des Bauprozesses, wird jedoch auch noch während der Bauausführung weitergeführt....Die Ausführungsplanung auch Werkplanung ist ein Teil der Bauplanung.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann. Während des Planungsprozesses findet meist ein intensiver Austausch mit Fachleuten wie Ingenieuren, Produktherstellern und eventuell auch ausführenden Unternehmen statt, um Detailpunkte zu lösen. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Werkplänen in meist größerem Maßstab (Grundrisse und Schnitte im M 1:50, Details von M 1:20 bis M 1:1). Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird.
Die Ausführungspläne enthalten alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitungshinweise......Zitat Ende.
Natürlich hat der Bauträger eine "Informationspflicht": Der Bauträger haftet für Planung und Ausführung wie ein Architekt mit "Vollauftrag". Über Planabweichungen- und deren Risiken- muss er nachhaltig aufklären und dies auch dokumentieren.
mfg
Bodo Hermann



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