Re: PKW-Stellplätze nachweisen?


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Abgeschickt von Bauassessor am 06 Dezember, 2010 um 17:24:20:

Antwort auf: PKW-Stellplätze nachweisen? von Peter am 05 Dezember, 2010 um 14:39:15:

Hallo,

nach meinem Verständnis handelt es sich hier um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, bei der Sie für beide Wohneinheiten einen Stellplatznachweis erbringen müssen. Aber ohne genaue Angabe des Bundeslandes und der sonstigen relevanten Angaben (z.B. was sagt der Bebauungsplan - evtl. ist eine zweite Wohnung gar nicht zulässig...) ist eine abschließende Stellungnahme in einem solchen Forum nicht möglich.


: Hallo zusammen, ein bekannter hat ein grosse Wohnung ca. 100 qm, innerhalb dieser Wohnung hat er kürzlich 2 Kochnischen und 2 kl. Duschbäder innerhalb der bestehenden insgesamt 4 Zimmer eingebracht. Hier werden künftig 2 Mieter wohnen, die dann jeweils über ca. 40 qm "separate Appartements" innerhalb der grossen Wohnung verfügen.

: Hier nun die Frage: Handelt es sich baurechtlich nun um 2 Einheiten und ist dies dem Bauamt mitzuteilen?

: Ist eine Baugenehmigung erforderlich?

: Löst die Raumaufteilungs-Änderung innerhalb der bestehenden grossen Wohnung die Frage nach zusätzlichen PKW-Stellplätzen aus?

: Zur Ergänzung: Die bestehende grosse Wohnung ist weiterhin durch eine Wohnungabschlusstüre vom Treppenhause getrennt, d.h. erst "hinter" dieser Wohnungsabschlusstüre wurde die Raumaufteilung geändert.

: Vielen stehen vor einem Rätzel, niemand kennt sich offensichtlich aus. Wir wollen natürlich nicht sog. "schlafende Hunde wecken".

: Vielen Dank für Eure Tipps.





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