Re: Umwandlung eines Wohnungseigentums in gewerbliche Nutzung


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Abgeschickt von <ErGu> am 08 Dezember, 2010 um 14:32:07:

Antwort auf: Umwandlung eines Wohnungseigentums in gewerbliche Nutzung von schäfer am 06 Dezember, 2010 um 14:19:23:

Aus eigener Erfahrung schwierig. Bei Dir keine Regel dazu in der Teilungserklärung?
Die in der Teilungserklärung deklarierte Nutzung des Teilgentums als Wohnung kann dann nur einvernehmlich durch eine notariell zu beurkundende Vereinbarung geändert werden. Zulässig ist auch, durch eine Vereinbarung der Miteigentümer die Regelungen zu ändern. Die Gegenstimme nur eines Miteigentümers verhindert das aber. Der Eigentümer einer zulässig wohnlich genutzten Einheit wird Einschränkungen meist nicht oder nur gegen Abfindung zustimmen.

: Eine Wohnung, die lt. Teilungserklärung zu Wohnzwecken ausgewiesen ist, soll für gewerbliche Nutzung (Büro) genutzt werden. Ist dies erlaubt ohne Beschluss in der Eigentümerversammlung?





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