Re: Zulässige Abweichungen Bauplan - Werkplan


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Abgeschickt von oberh am 08 Dezember, 2010 um 15:20:14

Antwort auf: Re: Zulässige Abweichungen Bauplan - Werkplan von bodo hermann in gruppe tütkis architekten am 06 Dezember, 2010 um 15:27:53:

"Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird."

Und die Freigabe erfolgt durch Unterschrift des Bauherren !?

In einem fiktiven Fall werden die Bauzeichnungen für den Bauantrag fertiggestellt.
Der Änderungswusch eines TRH bleibt unberücksichtigt, "da ja noch die Ausführungspläne kommen."
Als diese ankommen, zwecks Unterschrift, klammert der Bauherr das TRH aus und fügt seinen Wunsch den Unterlagen bei.
Die Firma weigert sich den Wunsch umzusetzen.
(Bevor Kosten für die Statik etc. angefallen sind)
Stellt dies nun einen Mangel dar?

Viele Grüße
Olaf




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