Re: Baugenehmigung für Maschendrahtzaun


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Abgeschickt von Bauamt am 08 Dezember, 2010 um 18:30:01:

Antwort auf: Baugenehmigung für Maschendrahtzaun von Sven am 08 Dezember, 2010 um 13:11:46:

Im Außenbereich ist die Errichtung baulicher Anlagen nur unter bestimmten Bedingungen überhaupt zulässig. (vgl. § 35 BauGB)

Bei einem Zaun stellt sich zuerst die Frage, ob er der Landwirtschaft dient (z.B. Weidezaun). In diesem Falle wäre er priviligiert und regelmäßig zulässig.

Nachdem davon nicht die Rede ist, nehme ich an, dass eine Priviligierung nicht vorliegt. Das zuständige Bauamt könnte dann Ihren Bauantrag schlicht ablehnen und Sie hätten gar keinen Zaun.

In diesem Fall hat man sich aber Entschieden die Genehmigung (ausnahmsweise) unter der genannten Auflage doch zu erteilen.

Nachdem dem Zaun § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegensteht, wurde entschieden, dass durch die Hecke die unten genannten Belange zumindest ausreichend ausgeglichen werden können. Dies ist m.E. nach und ohne weitere Detailkenntnisse des genauen Sachverhaltes nachvollziehbar.

§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB:
"Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet" ...

Zur ganzen Thematik verweise ich mal auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenbereich


: Hallo liebes Forum,

: wir haben nun nach langem warten eine Baugenehmigung für unseren Zaun im Außenbereich erhalten. Die Baugenehmigung beinhaltet folgende Auflage:
: Wir sollen entlang des südlichen Zaunes eine min. 2m hohe Hecke pflanzen mit folgender Begründung:
: "Die Auflage ist notwendig, um zu gewährleisten, dass die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geeinete Maßnahmen kompensiert werden. Insbesondere soll die Hecke die negativen Wirkungen der Einfriedung auf das Landschaftsbild begrenzen und einen positiven Beitrag zur angemessenen Gestaltung des Ortsrandes sein."

: Die Fakten:
: -es gibt keinen B-Plan
: -die Innenbereichsgrenze verläuft diagonal über unser Grundstück
: -die nachbarn auf beiden Seiten haben keine Hecke (wir haben eine Lückenbeauung)
: -Der Südliche Zaun ist nicht die Grundstücksgrenze, das Grundstück ist noch wesentlich länger

: habe ich eine möglichkeit diese Auflage abzulehnen?

: vielen Dank

: Sven





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