Re: Unterschied Doppelhaus - EFH+Einliegerwohnung


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Abgeschickt von Sepp am 08 Dezember, 2010 um 20:54:28:

Antwort auf: Unterschied Doppelhaus - EFH+Einliegerwohnung von Walter am 07 Dezember, 2010 um 01:04:31:

Baurechtlich
kann auf einem Grundstück kein Doppelhaus gebaut werden (siehe Definition im Link). Bei freistehenden Wohngebäuden (die nicht seitlich an der Grundstücksgrenze stehen) ist baurechtlich nur interessant, wie viele Wohnungen sich in dem Gebäude befinden. Wie viele Haustüren das Wohngebäude hat, ist hier kaum interessant.

Steuerrechtlich
mag es vielleicht einen klitzekleinen Unterschied geben, ob es sich bei einem Wohngebäude um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder um eine Zweifamilienhaus handelt.



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