Re: Baugenehmigung für Maschendrahtzaun


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Abgeschickt von Bauamt am 08 Dezember, 2010 um 22:41:48:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung für Maschendrahtzaun von Sven am 08 Dezember, 2010 um 20:12:54:

Meine Antwort war (generell) auf einen Zaun im Außenbereich gerichtet.

Ihre konkrete Grundstückssituation kann ich aus ihrem Post leider nicht herauslesen.

"innerstädtischer Bereich" ist z.B. schon per Definition kein Außenbereich.
Falls Sie tatsächlich starke Zweifel an der Entscheidung Ihrer Genehmigungsbehörde hegen, sollten Sie sich ggf. mit allen Ihren Bauplänen an einen kompetenten Planer wenden, der Sie konkret mit allen Details Ihres Einzefalles beraten kann.

: Also erst einmal erzlichen Dank für Antworten.
: Ich kann Argumentation von Bauamt ncht nachvollziehen. Wie gesagt haben wir eine Lückenbebauung bzw. Lükenschließung. Das solle eventuell im Interesse der Stadt sein.
: Wir haben jauch nicht irgendwo in der Wallachei gebaut sondern im innerstätischen bereich. Die Südansicht der Straße muss man sich dann wie folg vorstellen: 8 Grundstücke in einer Reihe und bei einem ragt eine 2m hohe Hecke raus... wenn das im Sinne des erfinders liegt????
: Aber egal... Sie haben auf meine Frage geantwortet und dafür vielen Dank!
:





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