Re: Treppe ohne Gewährleistung


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Abgeschickt von Lena am 09 Dezember, 2010 um 18:04:53:

Antwort auf: Treppe ohne Gewährleistung von Sallie am 07 Dezember, 2010 um 11:52:55:

Das ist ja lebensgefährlich! Sofort zum Anwalt! Sind Sie Privatmann und haben einen VOB-Vertrag? Die kurzen verbraucherfeindlichen VOB-Fristen und weitere Regelungen der VOB gelten bei Privaten nach einer BGH-Entscheidung nicht, denn die Klauseln der VOB/B unterliegen nach einem BGH-Urteil vom 24.07.2008 (Az. : VII ZR 55/07) bei Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Einzelkontrolle nach §§ 307 ff. BGB. Das bedeutet, dass selbst bei Vereinbarung der VOB/B als Ganzes jede einzelne Klausel von einem Gericht dahingehend überprüft werden darf, ob diese spezielle Klausel den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Folge hiervon wäre die Unwirksamkeit der Regelungen.
Alleine haben Sie da bestimmt keinen Durchblick, da hilft alles nichts. Erstberatung beim Anwalt kostet max. ca. 250 €, das rechnet sich.

: Hallo

: wir haben folgendes Problem.
: Wir haben mit einem Bauträger gebaut. Im GU Vertrag wurde im Treppenhaus eine Steintreppe festgelegt.
: Als die Unterkonstruktion (Stahlkonstruktion)bereits eingebaut war, erfuhren wir, dass der Bauträger beim Treppenbauer aber eine Holztreppe in Auftrag gegeben hatte. Nach langem Hin und Her wurden dann anstatt der 4cm dicken Holzstufen 5cm dicke Steinstufen eingesetzt. Nach überschlägiger Berechnung ist die komplette Konstruktion nun 9 mal so schwer wie mit den zuerst vorgesehen Steinstufen.
: Da wir mehrere schwere Bauteile noch die Treppe hinauf befördern müssen und wir der Konstruktion nicht so recht trauen, habe ich bei der Treppenfirma angerufen und nach einem Standsicherheitsnachweis gefragt. Die Antwort war erschütternd: Einen Standsicherheitsnachweis müßten wir selben zahlen (350 Euro) und Gewährleistung übernehmen sie auch nicht. Da sei der Bauträger schuld, er habe die Treppe ja zwischendurch umbestellt.
: Wie so viele Bauherren haben auch wir mit dem Bauträger nur noch über den Anwalt Kontakt, der ist für also nicht mehr ansprechbar und kooperiert auch nicht mehr. Die Treppe ist im Übrigen noch nicht von uns abgenommen.

: Meine Frage lautet:
: Gibt es laut VOB Vorschriften, die die Gewährleistungspflichten regeln?




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