Re: Bestandsschutz für das bestehende Dachgeschoss oder Bestandsschutz für das Gesamtgebäude?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Dezember, 2010 um 20:54:06

Antwort auf: Re: Bestandsschutz für das bestehende Dachgeschoss oder Bestandsschutz für das Gesamtgebäude? von Sepp am 04 Dezember, 2010 um 13:11:06:

:: Bestandsschutz genießt meiner Meinung nach der Bestand. Also alle bestehenden Bauteile.

Bestandsschutz geniesst das Gebäude als Ganzes inklusive der genehmigten Nutzung.

:: Die Frage des Bestandes des Dachgeschosses wird meines Erachtens durch ein neues Dach nicht berührt. Denn der Bestand (und damit der Bestandschutz für das Dachgeschoss) der Umfassungsmauern (Kniestock + Giebelmauern bei einem Satteldach) bleiben ja erhalten.

Leider (eindeutig) falsch und bereits durch das BVerwG entschieden. Ein Gebäude ohne Dach ist kein Gebäude mehr und damit müsste man erstmal davon ausgehen, dass der Bestandschutz erlischt. Sicher gilt das für den kompletten Austausch des Daches. Ob es sich bei einem teilweisen Austausch noch um eine Erhaltungsmaßnahme oder schon eine einem Neubau gleichwertige Maßnahme handelt hängt von der Betrachtung des Einzelfalls ab.

:: Die Frage nach Stellplätzen stellt sich in solch einem Fall nicht, weil ja ein Dach keine Stellplatzpflicht auslösen kann.

Wenn mit der Dachsanierung oder -erneuerung nicht gleichzeitig neue oder mehr Wohneinheiten geschaffen werden - nein. Aber es können durchaus ansonsten genehmigungsfreie Maßnahmen auch eine Neubeurteilung der Stellplätze und damit eine Genehmigungspflicht auslösen.


:: Der Bestandsschutz des Gebäudes wird durch ein neues Dach nicht in Frage gestellt. Falls hier zusätzlicher Nutzraum im Dachgeschoss entsteht, sind natürlich zusätzliche Stellplätze nachzuweisen oder abzulösen.

Mit der Genehmigung eines neuen Dachstuhls auf dem bestehenden Gebäude entsteht formal ein neues Gebäude, das dann aus Altbauten und Neubauteilen besteht und insgesamt wieder Bestandschutz geniesst. Die Frage nach einem Bestandschutz nur für das Alte stellt sich damit eigentlich nicht.



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