Re: ruhezone


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Dezember, 2010 um 20:59:02

Antwort auf: ruhezone von gabi am 01 Dezember, 2010 um 11:50:26:

Die "Ruhezone" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff aus der Rechtsprechung. In dem Zusammenhang in dem ich diesen Begriff kenne wurde damit der Ruhebereich im Garten verstanden im Gegensatz z. B. zu der Vorgartenzone, die in der Regel einen halböffentlichen Charakter hat und der ein geringerer Schutzbedarf unterstellt wird als z. B. der rückseitigen Terrasse.

Ob ein Grundstücksbereich bebaut werden kann richtet sich sicher nicht in erster Linie nach einer nachbarlichen "Ruhezone" sondern danach ob es nach Bebauungsplan oder aus der Umgebung heraus die zur Bebauung beabsichtigte Fläche noch zur überbaubaren Grundstücksfläche gehört oder nicht. Feste Zahlen dazu gibt es sicher nicht.


: kann mir jemand die ruhezone erklären ! wenn ein grundstück im hinteren teil zum nachbarn 25 m abstand hat , warum darf man da nicht noch 5-7 meter drauf bauen .habe irgendwas von 16m abstand halten gelesen ! ist diese ruhezone von grundstück zu grundstück variabel ?





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