Abgeschickt von Sepp am 12 Dezember, 2010 um 13:09:22:
Antwort auf: Mindestdeckenhöhe Bad von Eva am 12 Dezember, 2010 um 10:55:45:
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich auf die tatsächliche Raumhöhe von ....m (wie besichtigt) hingewiesen wird, kann es zu keinen Mietabschlägen kommen.