Re: Bestandsschutz für das bestehende Dachgeschoss oder Bestandsschutz für das Gesamtgebäude?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Dezember, 2010 um 17:22:47

Antwort auf: Re: Bestandsschutz für das bestehende Dachgeschoss oder Bestandsschutz für das Gesamtgebäude? von agatebrigitte am 12 Dezember, 2010 um 17:36:02:

: Neue Frage: Wie ist im vorliegenden Einzelfall zu entscheiden, wenn 40% der Gesamtdachfläche komplett erneuert werden?

Einzelfallbetrachtung bedeutet auch, dass man eine konkrete Vorstellung zum Objekt entwickeln muss. Das geht ohne Örtlichkeit und Planunterlagen einfach nicht. Bei 40% dürfte aber mehr für eine DachERNEUERUNG und damit für eine Neubeurteilung des Objektes sprechen.

: Neue Frage: Das vorliegende Gebäude liegt im Bundesland NRW und es sollen unter dem neuen Satteldach (40 % der Gesamtdachfläche) erstmals 2 neue Wohnungen geschaffen werden.Nach § 51 Abs. 9 LandesbauO NRW löst die Schaffung von Wohnungen in einem bestehenden Dachgeschoss keine Stellplatznachweise aus. Das Bauamt meint, das komplett erneuerte Satteldach sei kein bestehendes Dachgeschoss und fordert zwei Stellplatznachweise. Ist das richtig?

Diese Sonderregelung des §51 BauO NRW gilt nur für den Ausbau von Gebäuden, die vor 1993 fertiggestellt wurden und bezieht sich nur auf DachAUSBAUTEN von bestehenden Dachgeschossen. Nach der bisherigen Beschreibung dürften Zweifel angebracht sein, dass diese Privilegierung anwendbar ist. Aber auch das lässt sich konkret nur mit vertiefenden Informationen beurteilen.

Wenn Bestandschutz fortgelten sollte wäre kein neuer Bauantrag erforderlich gewesen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen wären genehmigungsfrei.



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