Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 BauGB


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Abgeschickt von Runge am 14 Dezember, 2010 um 10:54:30:

Müssen wir eine Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 BauGB ausdrücklich beantragt haben oder wird darüber automatisch bei der Bauvoranfrage/Baugenehmigung mit entschieden ? Kostet das extra?

Habe die Vorschrift gefunden, aber hier steht nichts dazu:

§ 31 BauGB
Ausnahmen und Befreiungen
(1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.
(2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.


Danke vorab!
Fam. Runge



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