Re: Mindestdeckenhöhe Bad


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 Dezember, 2010 um 19:03:56:

Antwort auf: Re: Mindestdeckenhöhe Bad von Bauassessor am 14 Dezember, 2010 um 14:40:50:

siehe § 2 BauONW:
......Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind........

Bäder sind baurechtlich keine Aufenthaltsräume........
auch wenn man sich getrost in einem "Luxusbad" den ganzen Tag in den Whirlpool legt...
mfg
Bodo Hermann





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