Re: Definition Einfamilienhaus


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Abgeschickt von Bauamt am 15 Dezember, 2010 um 19:51:15:

Antwort auf: Definition Einfamilienhaus von Bettina am 14 Dezember, 2010 um 22:42:24:

Unabhängig von den benutzten Begriffen kann ich nicht erkennen, was sich für Ihre (rechtliche) Situation ändern könnte.

Die Anzahl der Wohneinheiten ist keine nachbarschützende Regelung.
Selbst wenn eine Gemeinde von Ihrer ursprünglichen Planungsabsicht (EFH) abweicht und ein Mehrfamilienhaus zulässt, so ist dies legitim. Ein Abwehranspruch von Nachbarn kann hierdurch nicht begründet werden.

Welche Argumente (unzulässige Störungen ?) würden Sie gegen ein Mehrfamilienhaus vorbringen können ?

: Wir haben von einer städtischen Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft ein Grundstück erworben.
: 2 zusammenhängende Grundstücke waren gerade auch im Verkauf. Auf Nachfrage was dort gebaut wird erhielten wir die Antwort wie es der Bebauungsplan vorsieht ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte.
: Nun wird werden die beiden Grundstücke zusammen mit einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten gebaut.
: Laut Baurechtsamt zählt ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten noch zu einem Einfamilienhaus. Und nur der Begriff Einzelhaus würde ein Haus für eine Familie vorsehen.
: Kann mir hierzu jemand Stellung nehmen?
: Meiner Auffassung nach ist ein Einfamilienhaus ein Haus für eine Familie + einer Einliegerwohnung.
: Vielen Dank für Eure Antworten




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