Re: Definition Einfamilienhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Dezember, 2010 um 19:58:12

Antwort auf: Definition Einfamilienhaus von Bettina am 14 Dezember, 2010 um 22:42:24:

Eine Festsetzung "Einfamilienhaus" kann es im Bebauungsplan nicht geben. Planungsrechtlich lassen sich nur "Einzelhäuser" (EH), "Doppelhäuser" (DH) und Hausgruppen festlegen. Mit der Festlegung eines Einzelhauses ist die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten nicht definiert sodass ein Einzelhaus auch ein Hochhaus mit irgendeiner Form von Nutzung sein kann. Häufig sind die EH/DH-Festsetzungen in Bebauungsplänen verwendet, die für private Ein-/Zweifamilienhäuser gelten sollen, sodass es da durchaus zu Missverständnissen kommen kann.

Ich glaube, dass die Begriffe missverständlich erklärt oder verstanden wurden.

: Wir haben von einer städtischen Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft ein Grundstück erworben.
: 2 zusammenhängende Grundstücke waren gerade auch im Verkauf. Auf Nachfrage was dort gebaut wird erhielten wir die Antwort wie es der Bebauungsplan vorsieht ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte.
: Nun wird werden die beiden Grundstücke zusammen mit einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten gebaut.
: Laut Baurechtsamt zählt ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten noch zu einem Einfamilienhaus. Und nur der Begriff Einzelhaus würde ein Haus für eine Familie vorsehen.
: Kann mir hierzu jemand Stellung nehmen?
: Meiner Auffassung nach ist ein Einfamilienhaus ein Haus für eine Familie + einer Einliegerwohnung.
: Vielen Dank für Eure Antworten





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