Abgeschickt von Kirchners am 16 Dezember, 2010 um 20:30:24:
Wie hoch darf der Einbehalt wegen Baumängel nun sein? Das Zweifache oder das Dreifache? Mit MwSt. oder ohne?Und verlieren wir durch die Kürzung den skontorabatt ? Fragen über Fragen und die Zeit rennt. Danke für Eure Hilfe!