Rückfrage


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Abgeschickt von Sepp am 17 Dezember, 2010 um 14:32:27:

Antwort auf: Einbehalt wegen Baumängel usw. von Kirchners am 16 Dezember, 2010 um 20:30:24:

Für die Beantwortung der Frage sollte man auch noch wissen, ob dem Bauvertrag die VOB oder nur das BGB oder vielleicht auch Allgemeine Vertragsbedingungen des Unternehmers zugrunde liegen. Um welches Gewerk und um welche Mängel handelt es sich denn?




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