Pflichten des Architekten oder Bauleiter


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Abgeschickt von Jörg Mösle am 18 Dezember, 2010 um 19:23:52

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich soll 70 Stahlumfassungszargen in einen Bau setzen, der gerade saniert wird. Es handelt sich um eine Ausschreibung. Alle Öffnungen sollten auf
1.01 m vorbereitet sein, sodass ich mein Gewerk ausführen kann. So dachte ich jedenfalls.
20 Stück davon konnte ich montieren und mit Zargenmörtel vergießen. Der Rest der Türöffnungen war fehlerhaft, obwohl es Normtüren sind und diese auch im Plan des Architekten so eingezeichnet sind.
Entweder der Sturz ist zu niedrig oder zu hoch, oder die Breite der Öffnungen stimmt nicht. Erst als ich auf die Baustelle kam ist der Meterriss endgültig festgelegt worden. Dies hat die Ursache das der Großteil der Stürze nicht stimmt. Ich habe dadurch immer wieder den Polier der Baufirma aufgefordert endlich alle Maße zu kontrollieren bzw. die Öffnungen zu schaffen dass ich Arbeiten kann. Hier wurde stellenweise der halbe Sturz abgeschlagen um auf die nötige Höhe zu kommen. Der Sturz wurde vorher extra neu eingesetzt. Es handelt sich im Übrigen um einen öffentlichen Bau. (Steuerverschwendung in Verbindung mit der schlechten Planung).

Nun meine Frage:
Wer hat für die Öffnungen zu Sorgen das ich ungehindert meine Türen setzten kann. Der Bauleiter oder der Architekt. Wer trägt meinen finanziellen Schaden. Soll man die Stadt (Hochbauamt) einschalten. Wie soll ich vorgehen??
Ich habe alles als Fotografiert um Beweise zu haben.
MFG

Jörg Mösle




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