Re: Grenzbebauung: Garage mit Dachterrasse


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Abgeschickt von Bauamt am 19 Dezember, 2010 um 15:43:18:

Antwort auf: Grenzbebauung: Garage mit Dachterrasse von sam am 19 Dezember, 2010 um 14:32:23:

Vorbemerkung:
Nachbarrecht und Bauordnungsrecht (Abstandsflächen, Genehmigungspflicht usw.) sind Ländersache und Sie haben kein Bundesland angegeben.

Es muss unterschieden werden, ob die Dachterrasse baurechtlich genehmigt ist oder nicht. Das haben Sie nicht angegeben, Falls Sie sich nicht sicher sind, beantragen sie Akteneinsicht bei der zuständigen Baubehörde und finden Sie heraus, ob in den Plänen eine Dachterasse eingezeichnet und genehmigt wurde (unwahrscheinlich).

Eine Dachterasse auf einer Grenzgarage dürfte hinsichtlich Abstandsflächen nicht priviligiert sein (Ländersache!). Damit dürfte sie materiell rechtswidrig sein.

Wenden Sie sich an das zuständige Bauamt und beantragen Sie schriftlich bauaufsichtlichen Einschreiten wegen Verletzung der Abstandsflächenvorschriften in Richtung Ihres Grundstückes.

Sollte das Bauamt ablehnen, können Sie ggf. die Behörde über eine Verpflichtungsklage zum Einschreiten (Beseitigung der Dachterasse) zwingen.

Im Falle einer baurechtswidrigen Anlage sollte also die Baubehörde ihr Ansprechpartner (oder Klagegegner) sein und nicht der Nachbar selbst.
"Verjährung" gibt es im öffentlichen Baurecht übrigens nicht.
Sie können Ihren Abwehranspruch aber verwirken, wenn Sie den rechtswidrigen Zustand längere Zeit unwidersprochen dulden.

: Hallo zusammen,

: folgendes Problem, vielleicht kann mir jemand helfen.

: Vor etwa 12 Jahren gab es einen Eigentümerwechsel am Nachbargrundstück. Infolge dessen wurde ein neues Wohnhaus errichtet. Später dann noch eine großzügige Garage (2 Pkw, 2 Motoräder, Lagerstätte für Reifen, Gartengeräte und Rasenmäher, Holz und und und), welche bis unmittelbar an die Grenze ragt, an das Haus angebaut. Nach einigen Jahren wurde dann die Garage erweitert - überstehendes Geländer (ragt minimal auf mein Grundstück) angebracht, Dach gefliest,.... Die letzte Erweiterung wurde etwa vor 3 1/2 Jahren vorgenommen. 2008 habe ich mich an den Friedensrichter des Ortes gewandt, da ich nicht unbedingt den Weg über ein Gericht wollte. Der Friedensrichter teilte mit, dass der Nachbar kein Interesse an einer Einigung hat. Daraufhin habe ich 2009 einen Anwalt beauftragt. Der bekam nur die Antwort, dass der Nachbar seine Grenzen nicht kennen würde und das Problem an sich nicht verstehe - Kasperletheater. Deshalb muss ich nun wohl doch klagen.
: Ich weiß, dass eine Garage an der Grenze nicht als Dachterrasse genutzt werden darf, aber wie sieht es hier mit der Verjährung aus?
: Vor etwa 12 Jahren wurde der Bauplan von den Nachbarn eingereicht und daran wurde, wie es scheint von der Behörde auch nichts bemängelt, also auch nicht die Terrasse auf der Garage. Aber die Garage wurde ja erst später angebaut und die Terrasse wiederum noch später gebaut. Kann sich der Nachbar dann auf den eingereichten Bauplan beziehen, wenn es wesentlich später baulich umgesetzt wurde?

: Danke schon mal und einen schönen, entspannten 4. Advent.

: Sam





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