Re: Pflichten des Architekten oder Bauleiter


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Abgeschickt von J.K. am 20 Dezember, 2010 um 18:37:16:

Antwort auf: Re: Pflichten des Architekten oder Bauleiter von Sepp am 19 Dezember, 2010 um 11:28:12:

Und zusätzlich eine Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs.3 VOB/B wegen der herausgebrochenen Sturzteile................
Das gilt nämlich, wenn Vorleistungen anderer Unternehmer mangelhaft sind oder wenn gar der Auftraggeber etwas verlangt, was nicht den Regeln der Technik entspricht.
Diese Pflicht zur Bedenkenanmeldung betrifft alle denkbaren Mangelursachen, sofern einem gut ausgebildeten und den Anforderungen des Bauvorhabens vollumfänglich gewachsenen Bauunternehmer unterstellt werden darf, dass er eine Mangelursache erkennen müsste.
Die Bedenkenanmeldung umfasst sowohl die eigenen Leistungsbereiche, als auch an der Baustelle angelieferte Materialien und Stoffe, die bauseits gestellt werden, als auch Planvorgaben der Architekten und Ingenieure und natürlich auch Vorgewerke anderer am Bau tätiger Unternehmer. Gemäß § 4, Nr.: 3 VOB/B hat die Bedenkenanmeldung schriftlich gegenüber dem Auftraggeber selbst zu erfolgen.
Eine Bedenkenanmeldung gegen den Bau planenden oder Bau leitenden Architekten kann im Einzelfall genügen. Sollte sich der den Bau planende Architekt allerdings gegenüber der Bedenkenanmeldung verschließen, muss diese zwingend, um die Wirkungen einer ordnungsgemäßen Bedenkenanmeldung zu erhalten, auch gegenüber dem Auftraggeber direkt erfolgen.
Keinesfalls reicht eine Bedenkenanmeldung nur gegenüber dem Bauleiter oder gegenüber sonstigen Mitarbeitern des Auftraggebers, sofern diese zur Entgegennahme solcher Willenserklärung nicht ausdrücklich nachweisbar bevollmächtigt sind. Im Zweifel ist jedem Auftragnehmer zu raten, die Bedenken stets direkt schriftlich in beweisbarer Form gegenüber seinem Auftraggeber anzumelden.

: Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. (§ 6 VOB/B)

: Wer hat für die Öffnungen zu Sorgen das ich ungehindert meine Türen setzten kann?
: Der Auftraggeber, also die Stadt. Die wird sich dann mit Architekt bzw. Bauleiter in Verbindung setzen.




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